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Schallschutz

Kategorie: Isoliertechnik Profis

Krach kann krank machen: Der richtige Schallschutz im Isolierbereich hilft, die Auswirkungen von Umgebungslärm auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

Schallimmissionen können zu Schlaflosigkeit und anderen Gesundheitsstörungen führen. Besitzer von Immobilien sollten sich daher rechtzeitig über die richtige Isolierung des Gebäudes informieren – und schon bei der Planung auf den Rat von Experten setzen.

Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung gelten bestimmte Immissionsrichtwerte. Sie betragen für den Beurteilungspegel für betriebsfremde schutzbedürftige Räume nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der in Nummer 6.1 unter Buchstaben a bis f genannten Gebiete:

  • 35dB(A) tags
  • 25dB(A) nachts

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (Auszug aus der TA Lärm):

  • a. in Indurstriegebieten - 70db(A)
  • b. in Gewerbegebieten - tags: 65db(A) / nachts: 50db(A)
  • c. in Kerngebieten, Mischgebieten und Ortsgebieten - tags: 60db(A) / nachts: 45db(A)
  • d. in allgemeinen Wohngebieten - tags: 55db(A) / nachts: 40db(A)
  • e. in reinen Wohngebieten - tags: 50db(A) / nachts: 35db(A)
  • f. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten - tags: 45db(A) / nachts: 35db(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.